Die Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramts verwaltet öffentliche und kirchliche Fördermittel. Antragsberechtigt für öffentliche Fördermittel sind die Kirchenkreisjugenddienste innerhalb der hannoverschen Landeskirche. Kirchliche Mittel können auch von kirchlichen Regionen und Kirchengemeinden direkt im Landesjugendpfarramt beantragt werden.
Alle notwendigen Informationen rund um das Thema "Fördermittel, die über das Landesjugendpfarramt beantragt werden können" finden Sie auf der folgenden Homepage.