Mitteilung zum Stand der Implementierungen des Faches Christliche Religion
2021 haben die Bildungsreferentinnen und -referenten der evangelischen (Landes-)Kirchen und katholischen (Erz-)Bistümer in Niedersachsen ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie dem Land Niedersachsen vorschlugen, anstelle der Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion einen gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht einzuführen. Ein solcher Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung stellt eine Weiterentwicklung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts dar, den es in Niedersachsen bereits seit 1998 gibt. Diese bisherige evangelisch-katholische Kooperation hat in den Schulen große Resonanz gefunden und deutschlandweit eine religionspädagogische und religionsdidaktische Vorreiterrolle in der konfessionellen Zusammenarbeit der Kirchen inne.
Aus Sicht des Niedersächsischen Kultusministeriums sprechen viele religionspädagogische, demografische und schulorganisatorische Gründe dafür, wenn die Kirchen diese Kooperation nun auch in eine gemeinsame Verantwortung für einen gemeinsamen christlichen Religionsunterricht überführen.
Anstelle der bisherigen Unterrichtsfächer Evangelische Religion und Katholische Religion soll daher zukünftig an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in der Primarstufe sowie Sekundarstufe I aufsteigend ein Religionsunterricht eingeführt werden, der inhaltlich gemeinsam von den (Erz-)Bistümern und evangelischen (Landes-)Kirchen in Niedersachsen verantwortet wird.
Die Bezeichnung des neuen, gemeinsam verantworteten Religionsunterrichts wird lauten: „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“ (kurz: „Christliche Religion“ / RC).
Die dem neuen Fach zugrunde liegenden Kerncurricula werden ab dem Sommer 2025 in der Anhörfassung auf dem Bildungsportal des Niedersächsischen Kultusministeriums veröffentlicht. Damit wird den Schulen Gelegenheit gegeben, sich langfristig mit der Didaktik des neuen Faches vertraut zu machen. Voraussichtlich im Herbst werden die finalen Fassungen der KC den Schulen zur Verfügung stehen, die sie dann im Rahmen einer Erprobung freiwillig dem Unterricht in den Fächern Evangelische oder Katholische Religion oder dem kooperativ-konfessionellen Religionsunterricht zugrunde legen können.
Vor der Einführung als ordentliches Unterrichtsfach wird das Land mit den Kirchen eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnen, in der u.a. die Zusammenarbeit in Fragen der Umsetzung der Kerncurricula, der Genehmigung von Lehrwerken und der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften geregelt sein wird.
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 161, 30001 Hannover