Lehrkräfte, die das Fach Evangelische Religion an öffentlichen Schulen in Niedersachsen unterrichten, benötigen eine Vokation.

Mit der Vokation verpflichten sich die fünf Kirchen der Konföderation, den Dienst der Religionslehrkräfte zu begleiten und sie kontinuierlich durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Durch die Vokation nehmen die Kirchen somit ihre Mitverantwortlichkeit für den Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen wahr.

Die Vokation wird nach dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst und dem Besuch einer Vokationstagung feierlich in einem Gottesdienst verliehen. Aber auch vor Erteilung der Vokation kann das Fach Evangelische Religion unterrichtet werden. Hierfür wird eine befristete Unterrichtsbestätigung benötigt.