Inklusion

Bild: Jens Schulze

Weiterbildung "Evang. Religionsunterricht an BBS"

Nachricht 01. Mai 2016

Dreijährige Weiterbildungsmaßnahme des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) - vorbehaltlich der Mittelgewährung für das Haushaltsjahr 2016 - von Oktober 2016 bis 2019. Sie umfasst zwei Wochenkurse (5 Tage), fünf Mehrtageskurse (4 Tage) und eine einwöchige Studienfahrt (5 Tage), insgesamt 35 Kurstage.


Die Weiterbildungsmaßnahme vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern fachwissenschaftliche Kenntnisse (Altes Testament, Neues Testament, Systematische Theologie, Kirchengeschichte,
Religionspädagogik und Religionswissenschaft) in Verbindung mit didaktisch-methodischen Kenntnissen, die einen qualifizierten Unterricht im Fach Evangelische Religion in allen Schulformen an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen ermöglichen.

Der im Vordergrund stehende Erwerb fachwissenschaftlicher Kompetenzen spiegelt sich in der kursdidaktischen Struktur wider, wobei die besondere Situation des Religionsunterrichts
an berufsbildenden Schulen berücksichtigt wird, so dass neben den fachwissenschaftlichen Inhalten methodisch-didaktische Inhalte (praktisch) beispielhaft vermittelt werden; im Hinblick auf die konfessionelle Kooperation bekommt die kirchengeschichtliche
Perspektive einen besonderen Akzent.

Die Weiterbildungsmaßnahme wendet sich an Kolleginnen und Kollegen im niedersächsischen Schuldienst, die das Fach Evangelische Religion in allen Schulformen der berufsbildenden Schulen unterrichten möchten, dieses Fach aber nicht studiert haben. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Lehrbefähigung
für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (1. und 2. Staatsexamen oder Lehramtsstudiengang „Master of Education“ mit anschließendem Referendariat).

Mitglieder einer evangelischen Freikirche benötigen die Zusage der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dass nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme eine widerrufliche
Unterrichtsbestätigung erworben werden kann. Der Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) aus neuester Zeitoder die Zusage der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefähigung
für alle Schulformen der berufsbildenden Schulen und der Vokation.

Kursleitung: Sabine Berger