Bild: Jens Schulze

Unterricht an kirchlichen Feiertagen

Nachricht 12. November 2015

Der 31. Oktober 2017 ist gesetzlicher Feiertag

Das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) regelt u.a. die Unterrichtsbefreiung an kirchlichen Feiertagen, die nicht in die Schulferien fallen, um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften die Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen zu ermöglichen (§ 11 i.V.m. § 7 NFeier-tagsG vom 7. März 1995). Damit ist die Gelegenheit zum Besuch eines Gottesdienstes in einer Gemeinde durch die Schulleitung zu geben. Es können auch ein eigener Schulgottesdienst gefeiert oder „vergleichbare religiöse Veranstaltungen“ durchgeführt werden.

Im Hinblick auf das 500. Reformationsjubiläum am 31. Oktober 2017 weisen wir darauf hin, dass die Niedersächsische Landesregierung den Reformationstag am 31. Oktober 2017 zum gesetzlichen Feiertag erklärt hat. Dieses Gesetz tritt am 1. November 2017 wieder außer Kraft.

Bei der für 2017 getroffenen niedersächsischen Ferienregelung, die den 30. und 31. Oktober 2017 als schulfreie Tage ausweist, legen sich kirchliche Veranstaltungen zur Gestaltung des Feiertages nahe. In den Schulen wer-den wir anregen, die Schultage im Vorfeld sowie die Woche des Reformati-onsjubiläums selbst zu thematischen Veranstaltungen, Projekttagen und Schulgottesdiensten zu nutzen. Es wäre gut, wenn es uns im Reformations-jahr 2017 gelingen würde, die vielfältigen Kontakte insbesondere von Kir-chengemeinden und Kirchenkreisen zu Schulen zu nutzen, um die Bedeu-tung der Reformation für Kirche und Gesellschaft deutlich zu machen, aber auch das Ereignis an dem Ort Schule, der für das Gelingen der Reformation mit entscheidend war, zu feiern.