Inklusion

Bild: Jens Schulze

Fernstudium für das Unterrichtsfach Evangelische Religion für Lehrkräfte

Nachricht 31. Oktober 2014

Bewerbung bis 15. Dezember 2014 - Beginn März 2015

Hier: Weiterführendes Studium an der Universität Hildesheim

Bek. d. MK v. 09.10.2014 -– 35-84110/375

Bezug: Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 08.11.2007 (Nds. GVBl. 488)

1. Für die Teilnahme an dem o.g. Fernstudium können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen bewerben, die einer evangelischen Kirche angehören und sich im Schuldienst des Landes Niedersachsen be-finden.

Darüber hinaus können sich Lehrkräfte bewerben, denen im Rahmen einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag die Erbringung von Studienleistungen in einem Unterrichtsfach aufer-legt wurde. Gleiches gilt für Lehrkräfte, die sich in einer Qualifizierungsmaßnahme gemäß des Rd.Erl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509, sogenannter Qualifizierungserlass) oder in einer Sondermaßnahme zum Erwerb einer Lehrbefähigung oder einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an berufsbildenden Schulen befinden und dafür Studienleistungen in einem Unterrichtsfach erbringen müssen.

2. Zweck des Fernstudiums ist die Erlangung der Unterrichtsbefähigung im Fach Evangeli-sche Religion für das jeweilige Lehramt.

3. Die Unterrichtsbefähigung wird erlangt durch den Nachweis:
- der Teilnahme am Fernstudiengang,
- von vier bestandenen Modulabschlussprüfungen zu den Kompetenzbereichen für das Fach Evangelische Religion gemäß Nds. MasterVO-Lehr,
- des Latinums oder fachbezogener Lateinkenntnisse nur für die Prüfung für das Lehr-amt an Gymnasien.

4. Das Studium beginnt im März 2015 und dauert etwa zwei Jahre. Der Einführungskurs findet im März 2015 statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt zugelassen.

Im Rahmen des Studiums werden neben dem Einführungskurs vier weitere Kompaktkurse (Präsenzphasen) durchgeführt, die in der Regel jeweils eine Woche dauern und in die unterrichtsfreie Zeit fallen.

Als weiterer verpflichtender Bestandteil des Studiums wird monatlich ein regionaler eintägiger Studienzirkel durchgeführt, für den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studienganges von ihren Dienstaufgaben in erforderlichem Umfang freigestellt werden, sofern er nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet. Diese Freistellungsregelung gilt nicht für Lehrkräfte, denen bereits für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme Freistellungen für Studienzwecke gewährt werden.
Für die Kompaktkurse werden in Anwendung des § 11 Abs. 4 BRKG die notwendigen Fahrkosten erstattet; Verpflegung und Unterkunft sind unentgeltlich. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, die Studienleistungen aufgrund einer arbeitsvertraglichen Regelung oder durch Zulassung zur Qualifizierung nach dem sogenannten Qualifizierungserlass erbrin-gen.

5. Informationen zum Studiengang sind zu erhalten beim Institut für Evangelische Theologie der Universität Hildesheim, Dr. C. Jochum-Bortfeld, Marienburger Platz 22, 31141 Hil-desheim; (e-mail: jochum@uni-hildesheim.de).

Bewerbungen um Teilnahme sind unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift sowie der Email-Adresse auf dem Dienstweg (über Schulleitung und Niedersächsische Lan-desschulbehörde) an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. Eine Kopie der Bewerbung ist gleichzeitig an die Universität Hildesheim, Institut für Evangelische Theologie, Dr. C. Jochum-Bortfeld, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim, zu senden. Der Bewerbung sind beizufügen:

– eine tabellarische Darstellung des Bildungsganges,
– Kopien der Zeugnisse über die Erste und Zweite Staatsprüfung oder Master of Education und Staatsprüfung bzw. ein Nachweis über den Erwerb einer Lehrbefähi-gung nach § 8 NLVO-Bildung,
– der Nachweis der Religionszugehörigkeit aus neuester Zeit
– ggf. einen Nachweis über die Zulassung zu einer Qualifizierung nach dem sogenannten Qualifizierungserlass bzw. Kopie des Arbeitsvertrages mit Nebenabrede.

Auf das Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die kirchliche Bestätigung von Religionslehrkräften vom 17.06.2006, zuletzt geändert am 05.08.2011, wird verwiesen.

Bewerbungsschluss ist der 15.12.2014.

Rückfragen sind zu richten an Katja Hemmer, E-Mail: Katja.Hemmer@mk.niedersachsen.de, Tel 0511/120-7257.

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